Impressum

Betreiber der Webseite und des Kinos:

PEP Filmtheater GmbH
Buchenfeldstraße 13
35759 Driedorf

Telefax: (02775) 950504

E-Mail: buero@gloria-kinos.de

Handelsregister: Amtsgericht Wetzlar HRB 4246

Geschäftsführer: Peter Plass

Jugendschutzbeauftragter nach JMStV: Peter Plass

LUCID-Registrierungsnummer: DE3035649471091

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet.

Ticketverkauf:

Die Erbringung der folgenden Leistungen: Ticketkauf, Ticketreservierung, Gutscheinkauf, Kundenkartenaufladung, Shopbestellung im Kinoheldshop, erfolgt im Namen unseres Partners

kinoheld GmbH
Prinzregentenplatz 15
D-81675 München
www.kinoheld.de

Sitz: München, Amtsgericht München, HRB: 200845, mit dem wir einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung i.S.d. Art. 28 Datenschutz-Grundverordnung geschlossen haben.

Alle kinoheld-Transaktionen unterliegen der kinoheld-Datenschutzerklärung (https://www.kinoheld.de/datenschutz). Auf diese wird vor Abschluss jeder Transaktion zusätzlich gesondert hingewiesen.

Beschwerden / Streitschlichtung:

Ab dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Verbrauchern gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Online-Bestellung zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform ist unter dem externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar.

 

 

Hausordnung der Gloria Kinos Dillenburg

Geltungsbereich für diese Hausordnung ist das gesamte Gelände der GLORIA-Kinos einschließlich Parkfläche sowie aller Gebäudeteile. Mit dem Betreten des Geländes/Gebäudes erklärt sich jeder Besucher mit dieser Hausordnung einverstanden.

Das Mitbringen von Hunden oder anderen Tieren in die Kinosäle oder Toiletten ist aus hygienischen Gründen nicht möglich.
Speisen, wie z.B. Pizza, Hamburger, Pommes Frittes, Salate usw. dürfen wegen der Geruchsbelästigung und des anfallenden Mülls nicht in die Kinosäle mitgenommen werden.
Eigene Getränke, Knabberartikel oder Süßigkeiten dürfen nicht mitgebracht oder auf dem Gelände der GLORIA-Kinos unter Zurücklassung des Mülls verzehrt werden.

Sollte ein Besucher entgegen der Punkte 2.) und 3.) doch mit entsprechenden Speisen oder Getränken angetroffen werden oder den Kinosaal unter Zurücklassung des Mülls verlassen wollen, sind die GLORIA-Kinos berechtigt, eine Entschädigung für dadurch entstandenen Aufwand für Reinigung und Entsorgung in angemessener Höhe zu erheben. Der Betrag liegt bei derzeit EURO 20,-- pro Vorfall und ist sofort in bar zu entrichten.

Der Zutritt zum Kinosaal ist ausschließlich mit einer gültigen Eintrittskarte gestattet. Besucher, die dort ohne Eintrittskarte angetroffen werden, müssen sofort eine Karte nachlösen. Weitergehende rechtliche Schritte wegen Betrugsversuchs behalten wir uns vor.

Im gesamten Kinogebäude und in allen Kinosälen ist das Rauchen sowie offenes Feuer untersagt.
Zigarettenasche und abgebrannte Zigaretten sind ausschließlich in den Aschern außerhalb des Gebäudes zu entsorgen. Sollte durch einen Verstoß gegen dieses Gebot ein Feueralarm ausgelöst werden, behalten wir uns vor, der (den) betroffenen Person(en) sämtliche daraus resultierende Kosten in Rechnung zu stellen. Weiterhin behalten wir uns in einem solchen Fall rechtliche Schritte vor.

Auf dem gesamten Gelände der GLORIA-Kinos sind jegliche Foto-, Video- und Tonaufnahmen untersagt. Dieses Verbot gilt mit Hinweis auf das Urheberrechtsschutzgesetz, besonders in den Kinosälen während der laufenden Vorstellungen. Wir behalten uns vor, stichprobenartige Kontrollen durchzuführen und untersagen ausdrücklich das Mitführen von Aufzeichnungsgeräten.

Das Verteilen oder Auslegen von Prospekten, Flugblätter usw. sowie das Anbringen von Plakaten etc ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Genehmigung der Theaterleitung der GLORIA-Kinos gestattet.

Unter Berufung auf die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes der Bundesrepublik Deutschland sind wir verpflichtet, auf die Einhaltung der Bestimmungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK - Altersfreigabebestimmungen) sowie die uhrzeitlichen Beschränkungen zu achten. Die Altersfreigabe ist ausnahmslos einzuhalten und kann auch nicht durch Begleitung oder Einverständnis eines Erziehungsberechtigten umgangen werden. Wir behalten uns vor, uns im Zweifelsfall einen Personalausweis vorlegen zu lassen und einen Zutritt zum gewünschten Film zu verwehren.

Für die Garderobe und sonstige mitgebrachte (Kleidungs-) Gegenstände jedweder Art übernehmen wir keine Haftung.
Auf dem Parkplatz der GLORIA-Kinos gilt die Straßenverkehrsordnung.

Das Mitnehmen von spitzen, scharfen, sperrigen, leicht bruchgefährdeten usw. Gegenständen (z.B. Trinkgläser) in die Kinosäle ist untersagt. Das gleiche gilt für Feuerwerkskörper, Schusswaffen und dergleichen.

Mobiltelefone müssen in den Kinosälen ausgeschaltet bleiben. Wir behalten uns vor, die Mitnahme solcher Geräte in die Kinosäle zu untersagen.

Wir akzeptieren keine Reklamationen, die auf den Inhalt der vorgeführten Filme beruhen. Weiterhin übernehmen wir keine Garantie für die Qualität der Filme und haften nicht für eventuell daraus resultierende körperliche oder psychische Schäden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass manche Menschen aufgrund eines persönlichen Sehfehlers nicht in der Lage sind, 3D-Filme dreidimensional sehen zu können.

Der Umtausch oder die Rückgabe von Eintrittskarten ist nur vor dem Beginn der gelösten Vorstellung direkt an der Kinokasse möglich. Mit dem Beginn der Vorstellung verfällt jedes Recht des Besuchers auf Rückerstattung des gezahlten Eintrittsgeldes. Bei 3D-Filmen können Personen, die bei Beginn des 3D-Films feststellen, dass sie aufgrund eines persönlichen Sehfehlers den Film nicht dreidimensional sehen können, bis 10 Minuten nach Beginn des 3D-Films die Eintrittskarte gegen Erstattung des Eintrittsgeldes und des 3D-Zuschlags zurückgeben.

Personen, die in angetrunkenem Zustand das Gebäude betreten, werden des Hauses verwiesen. Gleiches gilt für solche Personen, die sich im Gebäude betrinken.
Personen, die in irgendeiner Art und Weise die Einrichtung mutwillig beschädigen, andere Personen bedrohen, gefährden oder verletzen, erhalten sofort Hausverbot. Gegen solche Personen behalten wir uns alle weitergehenden rechtliche Schritte und Schadenersatzansprüche vor.
Personen, die die Vorstellung stören, werden ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes des Kinosaales verwiesen.

Bezahlungen sind in bar möglich, unbar mit Bankkarte ab einem Betrag von Euro 20,00. Nach dem Bezahlen erhaltenes Wechselgeld muss sofort nachgezählt werden. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen.

Die Benutzbarkeit und Gültigkeit ausgegebener Freikarten ergibt sich durch Aufstempelung oder Aufdruck auf denselben. Die Annahme von Freikarten ist innerhalb der ersten beiden Wochen nach Bundesstart eines Films nicht möglich. Der Preisaufschlag für "3D - Das Kinoerlebnis!" ist auch bei freiem Eintritt zu entrichten.

Den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist in jedem Falle Folge zu leisten. Ein Verstoß kann einen sofortigen Hausverweis bzw. ein Hausverbot zur Folge haben.

Sollte die Brandmeldeanlage mutwillig ausgelöst werden, hat der Verursachende alle damit zusammenhängenden Kosten zu tragen.

Sollte eine Räumung eines Saals oder des Gebäudes erforderlich werden, ist den Anweisungen unserer Mitarbeiter unbedingt Folge zu leisten.
Ein Schadenersatz für eine abgebrochene oder ausgefallene Vorstellung ist nicht möglich. Dies gilt auch, wenn die Zuweisung eines ganz bestimmten, eventuell auch bereits zugesagten Sitzplatzes nicht möglich ist.

Jeder Diebstahl innerhalb des Hauses wird sofort zur Anzeige gebracht.

Für die Beseitigung ekelerregender Abfälle (z.B. Erbrochenes) wird vom Verursacher ein angemessener Betrag von derzeit EURO 30,-- pro Vorfall erhoben. Die Summe ist sofort in bar zu entrichten.
Wir behalten uns Programmänderungen sowie Änderungen der Vorstellungszeiten sowie des für den Film vorgesehenen Kinosaals vor.

Kartenreservierungen, die nicht bis 30 Minuten vor Beginn der jeweiligen Vorstellung an der Kasse abgeholt worden sind, verlieren ihre Gültigkeit. Wir bemühen uns, bei der Aufgabe einer Reservierung von uns genannte Reihen- sowie Sitzplatznummern einzuhalten, diese sind jedoch unverbindlich.

Die Gültigkeit von Geschenkgutscheinen richtet sich nach den Bestimmungen des BGB und beträgt daher drei Jahre.
Aus Sicherheitsgründen ist das Gebäude videoüberwacht.

Die Gloria-3D-Brille stellen wir kostenpflichtig leihweise für die Dauer einer 3D-Vorstellung geprüft und voll funktionstüchtig zur Verfügung. Diese ist sorgsam und vorsichtig zu behandeln und bei Vorstellungsende unbeschädigt zurückzugeben. Sollte diese beschädigt zurückgegeben werden, behalten wir uns die Berechnung des uns entstandenen Schadens vor.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Dillenburg.

PEP Filmtheater GmbH, Dillenburg